Brandschutz im privaten Bereich, bei Gebäuden, Immobilien und Kraftfahrzeugen


Die Feuerwehr stellt Informationen zum vorbeugenden Brandschutz für Privatpersonen zur Verfügung. Ein wichtiges Thema, auch für Besitzer von Immobilien sollte hier der Einbau von Rauchmeldern sein. Viele Brände in Privatgebäuden entstehen durch Kurzschlüsse, umgefallene Kerzen, Schwelbrände und häufig geschieht das nachts, während die Bewohner der Gebäude schlafen. Rauchmelder können hier eine entsprechend frühzeitige Warnfunktion übernehmen.

Was aber ist zu tun, wenn das Feuer bereits ausgebrochen ist und die Feuerwehr ist noch nicht vor Ort? Am sichersten mit einer solchen Gefahr umgehen kann derjenige, der über eine ausreichende Anzahl von funktionstüchtigen Feuerlöschern verfügt. Es sollte jedoch immer die Funktion Retten und Schützen im Vordergrund stehen. Bricht ein Feuer aus, sollte zunächst dafür Sorge getragen werden, dass Kinder und hilfsbedürftige Personen aus dem Gebäude gebracht werden. Personenschutz geht eindeutig vor Sachschutz.

Mit handelsüblichen Feuerlöschern lassen sich kleine Brände durchaus eindämmen und löschen. Wer sich dafür entscheidet, in seinem Gebäude oder auch in seinem Kraftfahrzeug einen Feuerlöscher zu installieren, sollte diesen dann aber auch regelmäßig überprüfen lassen. Es wäre empfehlenswert, sich vor der Anschaffung eines Feuerlöschers von der örtlichen Feuerwehr beraten zu lassen, welche Form (Pulver, Schaum, wasserähnliche Lösungen) eines Feuerlöschers für den privaten Gebrauch in Gebäuden, Immobilien oder Kraftfahrzeugen zu wählen ist. Die früher auch oft eingesetzten Halon-Feuerlöscher sind aufgrund ihrer Schädlichkeit für die Ozonschicht inzwischen weitgehend verboten.

Trotzdem und bei aller privaten Vorsorge ist das Löschen eines Brandes eine Aufgabe für ausgebildete Feuerwehrleute. Die bundesweite Notrufnummer der Feuerwehr 112 gehört aus diesem Grund in jedes Kurzwahlverzeichnis eines Telefons.